Waffen-Verlässlichkeitsuntersuchung in Baden

Dabei handelt es sich um ein Gutachten darüber, ob ein Mensch dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Dieses Gutachten findet aufgrund des Waffengesetzes 1996 auf Basis der Änderung der ersten Waffengesetzdurchführungsverordnung und der zweiten Waffengesetzdurchführungsverordnung vom 11.12.2012 statt. Dabei werden einerseits Persönlichkeitsfragebögen in Kurz- und/oder Langform vorgegeben und eine ausführliche persönliche Anamnese durchgeführt.

 

Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie ein Kurzgutachten. Sollte jedoch das Ergebnis negativ ausfallen, erhalten Sie eine ausführliche Begutachtung und ich bin verpflichtet die Behörde über Ihr negatives Ergebnis zu verständigen.